AGBs Ferienfahrten

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienfahrten

Reisebedingungen:

Liebe Eltern, diese Reisebedingungen sind notwendig, um einen reibungslosen Ablauf der Ferienmaßnahme zu gewährleisten. Sie sind zum Schutz, aber auch zur Sicherheit aller Beteiligten notwendig. Bitte sprechen Sie die wichtigen Punkte zusammen mit Ihrem Kind/Ihren Kindern durch. (Stand: 29.01.2023)

Der Fachkreis Ferien ist der Zusammenschluss verschiedener, unabhängiger und regionaler Träger der Freien Jugendhilfe im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendferienmaßnahmen. Die einzelnen Maßnahmen im Angebotsrahmen des Fachkreis Ferien unterliegen daher rechtlich unterschiedlichen Trägerschaften, die im Vorfeld für jede Maßnahme festgelegt wurden. Aus Gründen der Kosteneinsparung wird die Geschäftsabwicklung einschl. der wirtschaftlichen Verwaltung gemeinsam über den Träger HOTTI e.V. abgewickelt (Geschäftsstelle). Die hier aufgeführten Reisebedingungen sind für alle Kooperationspartner im Fachkreis Ferien gleichermaßen gültig, zurzeit sind dies: Kinder- und Jugendzentrum HOTTI (HOTTI e.V.), Kolpingjugend Sankt Augustin.

1. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) durch den Personensorgeberechtigten (Kunde) für die jeweilige Reise eines Trägers in der gemeinsamen Geschäftsstelle des Fachkreis Ferien am Sitz des Trägers HOTTI e.V. in Sankt Augustin erfolgen. Mit der Buchung der Reise erkennt der Personensorgeberechtigte die allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters an. Bei Internetbuchungen bestätigt der Träger der Reise den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch die Geschäftsstelle für den jeweiligen Träger der Reise zustande.

2.Zahlungsweise

2.1. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung und ggf. des Reisesicherungsscheins sind eine eventuell abgeschlossene Versicherung und die Anzahlung fällig und zu zahlen. Die Anzahlung beträgt in der Regel 20% des Reisepreises. In der Reisebestätigung wird der Anzahlungsbetrag für den jeweiligen Teilnehmer ausgewiesen.
2.2. Alle berechtigten öffentlichen Zuschüsse werden durch die Geschäftsstelle für den Teilnehmer gezogen. Aufgrund unterschiedlicher Förderrichtlinien der einzelnen Kommunen hängt die Höhe des Zuschusses von Wohnort des Teilnehmers/der Teilnehmerin ab. Erst mit der schriftlich vorliegenden Bewilligung der Förderung durch die kommunale Vergabestelle kann der Zuschuss mit dem Reisepreis verrechnet werden. Liegt die Bewilligung nicht bis zur Rechnungsstellung für die Restzahlung der Reise vor, ist der entstehende Differenzbetrag durch den Personensorgeberechtigten zu zahlen. Trifft die Bewilligung nach Rechnungsstellung des Reiserestbetrages ein, so wird der Zuschuss in der Regel nach der Reise unaufgefordert dem Personensorgeberechtigten gutgeschrieben. Wird die Bewilligung für die o.g. Zuschüsse gekürzt oder widerrufen (z.B. weil der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Freizeit vorzeitig beendet hat), so ist der entstehende Differenzbetrag durch den Personensorgeberechtigten zu zahlen.
2.3. Der Kunde erhält ca. 6 Wochen vor Reisebeginn die Rechnung mit Berücksichtigung aller bis dahin bewilligten Zuschüsse mit der Aufforderung zur Restzahlung. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Träger der Reise berechtigt, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3.2. zu belasten.

3. Rücktritt durch den Personensorgeberechtigten

3.1. Der Personensorgeberechtigte (Kunde) kann jederzeit vor Beginn von der Reise zurücktreten. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung in der gemeinsamen Geschäftsstelle der o.g. Träger. Tritt der Teilnehmer/die Teilnehmerin vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie die Reise nicht an, so kann der Träger der Reise Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.2. Der Träger der Reise kann diesen Ersatzanspruch in einem prozentualen Verhältnis zum Reisebeginn pauschalieren, maßgeblich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts durch den Kunden.
Es gelten folgende Stornogebühren:
Rücktritt bis 91 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises (mindestens 25,- EUR),
Rücktritt ab 90 Tage vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises,
Rücktritt ab 45 Tage vor Reisebeginn 55% des Reisepreises,
Rücktritt ab 15 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises,
Rücktritt am Abreisetag oder später 90% des Reisepreises.
Für besonders gekennzeichnete TOP-Angebote bzw. Reisen gelten folgende Stornogebühren:
Rücktritt bis 91 Tage vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises (mindestens 25,- EUR),
Rücktritt ab 90 Tage vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises,
Rücktritt ab 45 Tage vor Reisebeginn 65% des Reisepreises,
Rücktritt ab 15 Tage vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises,
Rücktritt am Abreisetag oder später 90% des Reisepreises.
3.3. Bei Umbuchungen auf ein im Prospekt oder auf der Homepage aufgeführtes, noch verfügbares Reiseziel ist bis 6 Wochen vor Reisebeginn der neu gewünschten Reise möglich. Umbuchungen sind mit einer Ausnahme kostenfrei möglich. Als Ausnahme gelten Mehrkosten die durch die Umbuchung bei Leistungsträgern (Fluggesellschaften) anfallen. Erfolgt eine solche Umbuchung werden die Umbuchungskosten des Leistungsträgers in Rechnung gestellt.
3.4. Bis zum Reisebeginn kann der Personensorgeberechtigte Ersatzpersonen (Dritte) benennen, die anstelle seines Kindes in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten. Der Träger der Reise kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den Reiseerfordernissen (Prospektangaben) nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Umbuchung werden 25 EUR Bearbeitungsgebühr sowie die eventuell an Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Fähren etc.) für die Umbuchungen zu zahlenden Mehrkosten berechnet. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften er und der der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

4. Rücktritt und Kündigung durch den Träger der Reise

Der Träger der Reise kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise zurücktreten (4.1.) oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen (4.2.)
4.1. Bei Nichterreichung der angegeben Mindesteilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung) bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Träger der Reise verpflichtet, den Personensorgeberechtigten unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Personensorgeberechtigte erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
4.2. Der Reiseveranstalter erwartet, dass der Reisende die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Reisende gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, gibt der Reisende dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall von der weiteren Reise auszuschließen. Das gleiche gilt auch, wenn der Reisende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Tritt einer dieser genannten Fälle ein, wird der Teilnehmer auf eigene Kosten (mit einem geeigneten Verkehrsmittel je nach Reiseziel) nach Hause geschickt. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn der Teilnehmer nicht von einem Personensorgeberechtigten oder einem Bevollmächtigten abgeholt wird und eine Begleitperson des Reiseträgers die Rückreise beaufsichtigen muss. Kündigt der Reiseveranstalter aus einem der genannten Gründe, behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er hat sich nur den Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungsmöglichkeit der Reiseleistungen anrechnen zu lassen

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

6. Mitwirkungspflicht und Ausschluss von Ansprüchen

Begründete Reklamationen sind dem jeweiligen Träger der Freien Jugendhilfe (Kooperationspartner) am Ort der Leistung unverzüglich mitzuteilen, damit er in der Lage ist für Abhilfe zu sorgen. Unterläßt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Im Übrigen müssen die angegebenen Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückkehrdatum schriftlich bei dem jeweiligen Träger der Freien Jugendhilfe (Kooperationspartner) geltend gemacht werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim jeweiligen Kooperationspartner über die zentrale Verwaltungsstelle des Fachkreis Ferien maßgeblich.

7. Leistungsänderungen

Sämtliche Angaben über Leistungen, Programm, Termin, Abreisezeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand der Drucklegung des Angebotes. Änderungen der Leistungen und Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten, Nur schriftlich getroffene Absprachen sind wirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der Reisebedingungen zur Folge. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

8. Teilnehmererklärung

8.1. Die Personensorgeberechtigten verzichten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber den Fahrern und dem Träger, die aus der Nutzung privater PKW hergeleitet werden können, mit Ausnahme derjenigen, die durch die Versicherung abgedeckt werden. Ausgenommen hiervon ist die Hin- und Rückfahrt, die durch ein Busunternehmen erfolgt. PKW werden nur im Ausnahmefall benutzt. Die Verantwortung hierfür liegt beim Einsatzleiter der jeweiligen Maßnahme.
8.2. Der Teilnehmer darf am gemeinsamen Schwimmen teilnehmen; an Ausflügen und Wanderungen teilnehmen; an allen Programmpunkten der gebuchten Reise teilnehmen; mit privatem PKW und den ortsüblichen Verkehrsmitteln transportiert werden, sofern notwendig.
8.3. Der Teilnehmer darf im Rahmen der für die Altersstufe zu erwartenden Fähigkeiten tagsüber kurzfristig ohne Begleitung eines Gruppenleiters, jedoch immer in Begleitung anderer Teilnehmer der Reisegruppe ausgehen.
8.4. Der Personensorgeberechtigte erklärt, dass der Teilnehmer der Reise frei von ansteckenden Krankheiten ist.

9. Versicherungen und Beschränkung der Haftung

Der Träger der Reise versichert alle Teilnehmer im Rahmen der Haftpflicht- und Unfallversicherung. Für Schäden am privaten Eigentum der Teilnehmer übernimmt der Träger keine Haftung. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit zusätzliche Reiseversicherungen über den Reiseveranstalter abzuschließen, z.B. eine Reiserücktrittskostenversicherung und ein Reiseschutzpaket.

10. Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Freizeiten werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Einzelne Aufnahmen werden ausschließlich vom Fachkreis Ferien verwendet für Veröffentlichungen im Rahmen der Vereinsarbeit (z. B. Ferienflyer, Dokumentationen, Presseartikel und Präsentation auf der Internetseite). Auf eine Namensnennung wird verzichtet. Mit der Anmeldung und der Anerkennung der AGB stimmt der Personensorgeberechtige ausdrücklich einer Veröffentlichung der Foto- und Videoaufnahmen ausschließlich für den o.g. genannten Zweck zu. Der Personensorgeberechtigt hat jederzeit die Möglichkeit dieser Einwilligung schriftlich gegenüber dem Träger der Maßnahme seinen Widerspruch zu erklären

11. Datenschutz im Fachkreis Ferien und bei den Kooperationspartnern

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung: Datenschutz war dem Fachkreis Ferien auch vor der neuen Datenschutzverordnung schon immer wichtig. Die Daten werden für die Anmeldeorganisation und die Berechnung des Teilnehmerbeitrags benötigt sowie für die Organisation der Ferienfahrt bzw. Ferienaktion (z.B. Gruppeneinteilung) und die sichere Beaufsichtigung der Teilnehmer (Besonderheiten, Allergien etc.). Zudem wird sie notwendig zur Auszahlung von Zuschüssen und Fördermitteln. Außerhalb der Anmeldeverwaltung des Fachkreis Ferien müssen die Daten den Leitungen der Ferienfahrten und Ferienspielaktionen für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung zur Verfügung gestellt werden. Für die Berechtigungsermittlung von Zuschüssen müssen Teile der Daten (Name, Vorname und Anschrift, Geburtsdatum des Teilnehmers) an Behörden der jeweiligen Wohnorts bzw. des Landes NRW gesendet werden. Die Daten für die Berechnung und Auszahlung der Zuschüsse werden nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. : Die Personensorgeberechtigten haben ein Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die erhoben, gespeichert und verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO). Zudem besteht ein Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO), sowie ein Recht auf unverzügliche Löschung
personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 17 DSGVO). Darüber hinaus besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO), sowie ein, Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Die Personensorgeberechtigen haben unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit das Recht Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einzulegen (Art. 21 DSGVO). Ist die Erhebung der Daten aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt, kann diese jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Daten dürfen ab dem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, es genügt eine Mitteilung per E-Mail an die Adresse: info@fachkreis-ferien.de. Nach Art. 77 besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (s.u.). Die Daten (mit Ausnahme der Zustimmung zur Verwendung der Bildaufnahmen) sind bereitzustellen, da sie zur Erhebung des Teilnehmerbeitrags sowie zu einer für die Teilnehmer sicheren Durchführung der Ferienfahrt/Ferienspielaktion erforderlich und verpflichtend sind. Ohne Bereitstellung der Daten ist eine Teilnahme an der Ferienfahrt/Ferienspielaktion ist nicht möglich. Im Rahmen der jeweiligen Ferienfahrt/Ferienspielaktion werden Bildaufnahmen gemacht und insoweit personenbezogene Daten verarbeitet und wie folgt verwendet:
• zur Dokumentation der Veranstaltung z.B. Nachtreffen mit den Teilnehmern,
• zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Ferienfahrten/Ferienspielaktion,
• zur Archivierung im Vereinsarchiv zur Historie von Hotti e.V. in Sankt Augustin.
Beim Umgang mit Bildaufnahmen wird die erforderliche Sorgfaltspflicht eingehalten. Die Entscheidung über eine Veröffentlichung wird im Rahmen der bei der Anmeldung erteilten Zustimmung durch die Verantwortlichen der jeweiligen Ferienfahrt/Ferienaktion getroffen. Die erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden (siehe Widerruf). Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Fotografien finden Sie unter Pkt.10.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der Reisebedingungen zur Folge. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Reiseveranstalters.

Fachkreis Ferien/ HOTTI e.V. Burgstraße 23, 53757 Sankt Augustin Tel.: 02241/2019757 Fax: 02241/87 80 723 info@fachkreis-ferien.de Projektleitung/Geschäftsführung: Jörg Kourkoulos

Datenschutzbeauftragter:

Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de