AGBs Spielaktionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienspielaktionen

Reisebedingungen:

Liebe Eltern, diese Reisebedingungen sind notwendig, um einen reibungslosen Ablauf der Ferienmaßnahme zu gewährleisten. Sie sind zum Schutz, aber auch zur Sicherheit aller Beteiligten notwendig. Bitte sprechen Sie die wichtigen Punkte zusammen mit Ihrem Kind/Ihren Kindern durch. (Stand: 29.01.2024)

Der Fachkreis Ferien ist der Zusammenschluss verschiedener, unabhängiger und regionaler Träger der Freien Jugendhilfe im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendferienmaßnahmen. Die einzelnen Maßnahmen im Angebotsrahmen des Fachkreis Ferien unterliegen daher rechtlich unterschiedlichen Trägerschaften, die im Vorfeld für jede Maßnahme festgelegt wurden. Aus Gründen der Kosteneinsparung wird die Geschäftsabwicklung einschl. der wirtschaftlichen Verwaltung gemeinsam über den Träger HOTTI e.V. abgewickelt (Geschäftsstelle). Die hier aufgeführten Reisebedingungen sind für alle Kooperationspartner im Fachkreis Ferien gleichermaßen gültig, zurzeit sind dies: Kinder- und Jugendzentrum HOTTI (HOTTI e.V.), Kolpingjugend Sankt Augustin.

1. Anmeldeverfahren Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) durch den Personensorgeberechtigten (Kunde) für die jeweilige Ferienspielaktion eines Trägers in der gemeinsamen Geschäftsstelle des Fachkreis Ferien am Sitz des Trägers HOTTI e.V. in Sankt Augustin erfolgen. Mit der Buchung der Ferienspielaktion erkennt der Personensorgeberechtigte die allgemeinen Teilnehmerbedingungen des Veranstalters an. Bei Internetbuchungen bestätigt der Träger der Ferienspielaktion den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung durch die Geschäftsstelle für den jeweiligen Träger der Ferienspielaktion zustande.

2. Zahlungsweise

2.1. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Teilnehmerbeitrag zu zahlen.


2.2. Alle berechtigten öffentlichen Zuschüsse werden durch die Geschäftststelle für den Teilnehmer gezogen. Die Zuschüsse sind im Teilnehmerpreis bereits eingerechnet. Entsprechende Reduzierung aufgrund der Berechtigung besonderer Zuschüsse, z.B. OGS-Förderung in Sankt Augustin, sind als gesonderter Teilnehmerpreis ausgewiesen. Wird die Bewilligung für die o.g. Zuschüsse gekürzt oder widerrufen (z.B. weil der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Ferienspielaktion vorzeitig beendet hat), so ist der entstehende Differenzbetrag durch den Personensorgeberechtigten zu zahlen.

2.3. Leistet der Teilnehmer die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Träger der Ferienspielaktion berechtigt, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3.2. zu belasten.

3. Rücktritt des Teilnehmers durch den Personensorgeberechtigten

3.1. Der Personensorgeberechtigte kann jederzeit vor Beginn von der Ferienspielaktion zurücktreten. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung in der gemeinsamen Geschäftsstelle der o.g. Träger. Tritt der Teilnehmer/die Teilnehmerin vom Vertrag zurück oder tritt er/sie die Maßnahme nicht an, so kann der Träger Ersatz für seine Aufwendungen verlangen.
3.2. Der Träger der Ferienspielaktion kann diesen Ersatzanspruch in einem prozentualen Verhältnis zum Maßnahmenbeginn pauschalieren, maßgeblich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts durch den Teilnehmer.

Es gelten folgende Stornogebühren:
Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Ferienspielaktion: 15% des zutreffenden Teilnehmerpreises (mindestens 10,- EUR)
Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Ferienspielaktion: 30% des zutreffenden Teilnehmerpreises (mindestens 20,- EUR)
Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn der Ferienspielaktion: 50% des zutreffenden Teilnehmerpreises
Rücktritt am ersten Veranstaltungstag oder später: 100% des zutreffenden Teilnehmerpreises
Bei begründeten Härtefällen obliegt dem Veranstalter das Recht von Rücktrittskosten abzusehen.

3.3. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Personensorgeberechtigte Ersatzpersonen (Dritte) benennen, die anstelle seines Kindes in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten. Der Träger der Veranstaltung kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den Erfordernissen (Prospektangaben) nicht genügt oder einer Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

4. Rücktritt und Kündigung durch den Träger der Ferienspielaktion

Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Regeln respektiert und den Anordnungen der Ferienbetreuer Folge leistet. Wird während der Ferienspielaktion festgestellt, dass sich der Teilnehmer dauerhaft und trotz Ermahnung nicht an die Gruppenregeln hält oder das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, hat der Veranstalter das Recht, nach einmaliger Verwarnung unter Rücksprache der Eltern das Vertragsverhältnis zu mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Kündigt der Veranstalter aus einem der genannten Gründe, behält er den Anspruch auf den Teilnahmepreis.

5. Sämtliche Angaben über Leistungen, Programm, Termin, Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung des Angebotes. Änderungen der Leistungen und Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten. Nur schriftlich getroffene Absprachen sind wirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der Teilnahmebedingungen zur Folge. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Freizeiten werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Einzelne Aufnahmen werden ausschließlich vom Fachkreis Ferien verwendet für Veröffentlichungen im Rahmen der Vereinsarbeit (z. B. Ferienflyer, Dokumentationen, Presseartikel und Präsentation auf der Internetseite). Auf eine Namensnennung wird verzichtet. Mit der Anmeldung und der Anerkennung der AGB stimmt der Personensorgeberechtige ausdrücklich einer Veröffentlichung der Foto- und Videoaufnahmen ausschließlich für den o.g. genannten Zweck zu. Der Personensorgeberechtigt hat jederzeit die Möglichkeit dieser Einwilligung schriftlich gegenüber dem Träger der Maßnahme seinen Widerspruch zu erklären.

6. Datenschutz im Fachkreis Ferien und bei den Kooperationspartnern

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung: Datenschutz war dem Fachkreis Ferien auch vor der neuen Datenschutzverordnung schon immer wichtig. Die Daten werden für die Anmeldeorganisation und die Berechnung des Teilnehmerbeitrags benötigt sowie für die Organisation der Ferienfahrt bzw. Ferienaktion (z.B. Gruppeneinteilung) und die sichere Beaufsichtigung der Teilnehmer (Besonderheiten, Allergien etc.). Zudem wird sie notwendig zur Auszahlung von Zuschüssen und Fördermitteln. Außerhalb der Anmeldeverwaltung des Fachkreis Ferien müssen die Daten den Leitungen der Ferienfahrten und Ferienspielaktionen für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung zur Verfügung gestellt werden. Für die Berechtigungsermittlung von Zuschüssen müssen Teile der Daten (Name, Vorname und Anschrift, Geburtsdatum des Teilnehmers) an Behörden der jeweiligen Wohnorts bzw. des Landes NRW gesendet werden. Die Daten für die Berechnung und Auszahlung der Zuschüsse werden nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Die Personensorgeberechtigten haben ein Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die erhoben, gespeichert und verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO). Zudem besteht
ein Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO), sowie ein Recht auf unverzügliche Löschung personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 17 DSGVO). Darüber hinaus besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO), sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Die Personensorgeberechtigen haben unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit das Recht Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einzulegen (Art. 21 DSGVO). Ist die Erhebung der Daten aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt, kann diese jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Daten dürfen ab dem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, es genügt eine Mitteilung per E-Mail an die Adresse: info@fachkreis-ferien.de. Nach Art. 77 besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (s.u.). Die Daten (mit Ausnahme der Zustimmung zur Verwendung der Bildaufnahmen) sind bereitzustellen, da sie zur Erhebung des Teilnehmerbeitrags sowie zu einer für die Teilnehmer sicheren Durchführung der Ferienfahrt/Ferienspielaktion erforderlich und verpflichtend sind. Ohne Bereitstellung der Daten ist eine Teilnahme an der Ferienfahrt/Ferienspielaktion ist nicht möglich. Im Rahmen der jeweiligen Ferienfahrt/Ferienspielaktion werden Bildaufnahmen gemacht und insoweit personenbezogene Daten verarbeitet und wie folgt verwendet:

• zur Dokumentation der Veranstaltung z.B. Nachtreffen mit den Teilnehmern,

• zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Ferienfahrten/Ferienspielaktion,

• zur Archivierung im Vereinsarchiv zur Historie von Hotti e.V. in Sankt Augustin.

Beim Umgang mit Bildaufnahmen wird die erforderliche Sorgfaltspflicht eingehalten. Die Entscheidung über eine Veröffentlichung wird im Rahmen der bei der Anmeldung erteilten Zustimmung durch die Verantwortlichen der jeweiligen Ferienfahrt/Ferienaktion getroffen. Die erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden (siehe Widerruf). Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Fotografien finden Sie unter Pkt.5.

7. Teilnehmererklärung

7.1. Die Personensorgeberechtigten verzichten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber den Fahrern und dem Träger, die aus der Nutzung privater PKW hergeleitet werden können, mit Ausnahme derjenigen, die durch die Versicherung abgedeckt werden. Ausgenommen hiervon ist die Hin- und Rückfahrt, die durch ein Busunternehmen erfolgt. PKW werden nur im Ausnahmefall benutzt. Die Verantwortung hierfür liegt beim Einsatzleiter der jeweiligen Maßnahme.

7.2. Der Teilnehmer darf am gemeinsamen Schwimmen teilnehmen; an Ausflügen und Wanderungen teilnehmen; an allen Programmpunkten der gebuchten Veranstaltung teilnehmen; mit privatem PKW – sofern notwendig und den ortsüblichen Verkehrsmitteln transportiert werden.

7.3. Der Teilnehmer darf im Rahmen der für die Altersstufe zu erwartenden Fähigkeiten tagsüber kurzfristig ohne Begleitung eines Gruppenleiters, jedoch immer in Begleitung anderer Teilnehmer der Gruppe zum Zwecke von besonderen Programmangeboten, z.B. örtliche Rallyes, ausgehen.

7.4. Der Personensorgeberechtigte erklärt, dass der Teilnehmer frei von ansteckenden Krankheiten ist.

Fachkreis Ferien/ HOTTI e.V. Burgstraße 23, 53757 Sankt Augustin Tel.: 02241/2019757 Fax: 02241/87 80 723 info@fachkreis-ferien.de Projektleitung/Geschäftsfürhung: Jörg Kourkoulos

Datenschutzbeauftragter:

Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de