Zuschüsse und Förderung

Hier gibt’s Geld! Zuschüsse und Förderungen

Für unsere Ferienfahrten können wir verschiedene Zuschüsse und besondere Förderungen einfordern, mit denen der/ die entsprechende Teilnehmer*in noch einmal richtig Geld spart.

Zuschüsse von Kreisen, Städten und Gemeinden

Grundsätzlich erhalten alle Teilnehmer*innen Zuschüsse von Seiten ihres Wohnortes, mit wenigen Ausnahmen. Der genaue Teilnehmerbeitrag ist abhängig vom Wohnort des Teilnehmers, da alle Kommunen unterschiedliche Zuschusshöhen gewähren. Im angegeben Teilnehmerbeitrag ist der Zuschuss für Teilnehmer aus Sankt Augustin berücksichtigt, da hier der Sitz des Fachkreis Ferien liegt. Für Teilnehmer aus anderen Städten und Gemeinden weicht der Teilnehmerbeitrag, je nach Höhe des Zuschusses, leicht ab. Genaue Infos erteilt das Ferienbüro, fragen Sie gerne nach. Auf uns ist Verlass: Gewährt eine Stadt oder Gemeinde auch nach der Ferienfahrt oder Ferienspielaktion Zuschüsse für den Teilnehmer, wird der gesamte Zuschuss ihrem Konto gutgeschrieben.

Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen

Alle Ferienfahrten werden vom Bund der katholischen Jugend (BdkJ) gefördert. Diesen Zuschuss haben wir im angegebenen Teilnehmerpreis für alle Teilnehmer*innen aus NRW mit eingerechnet.

Weitere Zuschüsse haben wir für einzelne Reisen als gemeinnütziger und anerkannter Träger der Jugendhilfe beim Landschaftsverband Rheinland beantragt. Die Bewilligung erfolgt im Laufe des Frühjahrs. Angemeldete Teilnehmer dieser Reisen erhalten automatisch eine Information über die Senkung des Teilnehmerbeitrages, wenn eine Bewilligung erfolgt.

Sonderförderungen im Einzelfall

Für Familien, die Arbeitslosengeld 2 (nach SGB II) empfangen oder dazu berechtigt wären, können wir weitere individuelle Zuschüsse von Seiten ihres Kreises, ihrer Stadt oder Gemeinde einholen. Sollte dies auf Sie zutreffen, kreuzen Sie das entsprechende Feld in der Anmeldung an und setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, damit wir eine erhebliche Senkung Ihres Teilnehmerbeitrages vornehmen können. Es genügt eine Kopie des gültigen Bewilligungs- bzw. Berechtigungsbescheides. Um alle weiteren Formalitäten kümmern wir uns. Weitere Zuschüsse gibt es aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Hier müssen die Eltern zuerst aktiv werden und die Mittel an der Stelle beantragen, von der Sie Unterstützung erhalten..

Der neue Zuschuss für OGS-Kinder in Sankt Augustin – ein echter Knaller!

Alle Teilnehmer*innen, die eine städtische OGS, Offene Ganztagsgrundschule, in Sankt Augustin besuchen, erhalten automatisch den pauschalen Ferienzuschuss der Stadt Sankt Augustin in Höhe von 139,00 Euro je Veranstaltungswoche. Sollte ihr Kind eine OGS einer städtischen Grundschule in Sankt Augustin besuchen, einfach auf der Anmeldung die Informationen zur OGS bzw. Grundschule eintragen und schon ist der Teilnehmerbeitrag um 139,00 Euro je Woche reduziert. Als Nachweis benötigen wir von Ihnen eine Kopie der Anmeldebestätigung für die OGS. Um alle weiteren Formalitäten kümmern wir uns. Wichtig ist, dass ihr Kind in der OGS angemeldet ist.

Es gilt folgende Regel: Kindergartenkinder, die im neuen Schuljahr in die 1. Klasse kommen, profitieren erst mit Beginn des 1. Schultages vom Zuschuss, dafür hat ihr Kind im 4. Schuljahr den Anspruch auf den OGS-Zuschuss bis zum Ende der Sommerferien des Jahres, indem ihr Kind in eine weiterführende Schule wechselt. Die bisherige Regelung mit Stichtag 01.08. ist entfallen.

Was noch wichtig ist: Diesen Zuschuss erhalten sie immer, egal ob ihr Kind bei uns an einer Ferienspielaktion vor Ort teilnimmt oder an einer Ferienfahrt teilnimmt. Sie zahlen nur noch die Differenz bis zur Höhe des Teilnehmerbeitrages. Das gilt für alle Ferienwochen und ist unabhängig davon, ob die Ihre OGS ein Angebot unterbreitet oder nicht. Bei Ferienspielaktionen läuft das nur noch auf einen sehr geringen Beitrag für das Essen hinaus. Bei Fahrten ergibt sich hierdurch oft eine deutliche Reduzierung, teilweise 50% oder mehr.