Hier gibt’s Geld! Zuschüsse und Förderungen
Für unsere Ferienfahrten können wir verschiedene Zuschüsse und besondere Förderungen einfordern, mit denen der/ die entsprechende Teilnehmer*in noch einmal richtig Geld spart.
Zuschüsse von Kreisen, Städten und Gemeinden
Grundsätzlich erhalten alle Teilnehmer*innen Zuschüsse von Seiten ihres Wohnortes, mit wenigen Ausnahmen. Der genaue Teilnehmerbeitrag ist abhängig vom Wohnort des Teilnehmers, da alle Kommunen unterschiedliche Zuschusshöhen gewähren. Im angegeben Teilnehmerbeitrag ist der Zuschuss für Teilnehmer aus Sankt Augustin berücksichtigt, da hier der Sitz des Fachkreis Ferien liegt. Für Teilnehmer aus anderen Städten und Gemeinden weicht der Teilnehmerbeitrag, je nach Höhe des Zuschusses, leicht ab. Genaue Infos erteilt das Ferienbüro, fragen Sie gerne nach. Auf uns ist Verlass: Gewährt eine Stadt oder Gemeinde auch nach der Ferienfahrt oder Ferienspielaktion Zuschüsse für den Teilnehmer, wird der gesamte Zuschuss ihrem Konto gutgeschrieben.
Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen
Alle Ferienfahrten werden vom Bund der katholischen Jugend (BdkJ) gefördert. Diesen Zuschuss haben wir im angegebenen Teilnehmerpreis für alle Teilnehmer*innen aus NRW mit eingerechnet.
Weitere Zuschüsse haben wir für einzelne Reisen als gemeinnütziger und anerkannter Träger der Jugendhilfe beim Landschaftsverband Rheinland beantragt. Die Bewilligung erfolgt im Laufe des Frühjahrs. Angemeldete Teilnehmer dieser Reisen erhalten automatisch eine Information über die Senkung des Teilnehmerbeitrages, wenn eine Bewilligung erfolgt.
Sonderförderungen im Einzelfall
Für Familien, die Arbeitslosengeld 2 (nach SGB II) empfangen oder dazu berechtigt wären, können wir weitere individuelle Zuschüsse von Seiten ihres Kreises, ihrer Stadt oder Gemeinde einholen. Sollte dies auf Sie zutreffen, kreuzen Sie das entsprechende Feld in der Anmeldung an und setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, damit wir eine erhebliche Senkung Ihres Teilnehmerbeitrages vornehmen können. Es genügt eine Kopie des gültigen Bewilligungs- bzw. Berechtigungsbescheides. Um alle weiteren Formalitäten kümmern wir uns. Weitere Zuschüsse gibt es aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Hier müssen die Eltern zuerst aktiv werden und die Mittel an der Stelle beantragen, von der Sie Unterstützung erhalten..
Der Zuschuss für OGS-Kinder in Sankt Augustin – Änderungen ab Schuljahr 2024/2025
Leider hat der Jugendhilfeausschuss bereits nach einem Jahr die Ferienbetreuung neu geregelt und Elternbeiträge für OGS-Eltern ab dem Schuljahr 2024/2025 eingeführt und es dadurch etwas komplizierter gemacht. Wir versuchen hier zu erläutern, was dies für Sie bedeutet. Dieser Beitrag ist eine pauschaler Teilnehmerbeitrag für die Ferienbetreuung in allen Ferienwochen des Jahres, d.h. 12 Ferienwochen!!! Von den 12 Ferienwochen bieten die OGS-Träger selber nur fünf an, jeweils in der ersten Hälfte der Ferien. Die anderen Ferienwochen werden von anderen Trägern angeboten, z.B. Hotti e.V. oder das Jugendamt der Stadt Sankt Augustin.
Das bedeutet:
OGS-Kinder mit Anmeldung zur Ferienbetreuung
Wer sein OGS-Kind für die „Ferienbetreuung“ angemeldet hat, kann auch weiterhin bei allen Anbietern von Ferienmaßnahmen in Sankt Augustin teilnehmen OHNE einen zusätzlichen Teilnehmerbeitrag. Lediglich die Verpflegungskosten werden ihnen berechnet, i.d.R. zwischen 16,50 und 20,00 Euro für eine Woche. Eine Anmeldung ist weiterhin für jede Woche, in der Sie ihr Kind betreut haben wollen, nötig. Als Nachweis benötigen wir von Ihnen eine Kopie der Anmeldebestätigung für die „OGS-Ferienbetreuung“, die sie über ihre OGS erhalten. Um alle weiteren Formalitäten kümmern wir uns. Übrigens: Dies gilt auch für die Teilnahme an Ferienfahrten. Wenn ihr OGS-Kind auch für die „Ferienbetreuung“ angemeldet wurde, erhalten sie immer erhebliche Zuschüsse, egal ob ihr Kind bei uns an einer Ferienspielaktion vor Ort teilnimmt oder an einer Ferienfahrt teilnimmt. Bei Fahrten ergibt sich hierdurch oft eine deutliche Reduzierung, teilweise 50% oder mehr. Sie zahlen bei Ferienfahrten nur noch die Differenz bis zur Höhe des Teilnehmerbeitrages.
In Zahlen bedeutet dies:
Teilnahme an einer Ferienspielaktion (vor Ort) = Es fallen nur Verpflegungskosten an!
Teilnahme an einer Ferienfahrt = Zuschuss je Woche 139,00 €, sie zahlen nur die Differenz zum Teilnahmepreis.
OGS-Kinder ohne Anmeldung zur Ferienbetreuung
Wer sein OGS-Kind NICHT für die Ferienbetreuung angemeldet hat, kann nur bei den Angeboten der Träger Hotti e.V. und Jugendamt der Stadt Sankt Augustin teilnehmen, nicht aber in der OGS. Da hier der städtische Zuschuss entfällt, zahlen solche Kinder den regulären Beitrag, den auch Kinder zahlen würden, die nicht in einer OGS sind. Hier wird dann auch nur die jeweils gebuchte Aktion oder Ferienfahrt bezahlt.
Es gilt folgende Regel: Kindergartenkinder, die im neuen Schuljahr in die 1. Klasse kommen, profitieren erst mit Beginn des 1. Schultages vom Zuschuss, dafür hat ihr Kind im 4. Schuljahr den Anspruch auf den OGS-Zuschuss bis zum Ende der Sommerferien des Jahres, indem ihr Kind in eine weiterführende Schule wechselt. Die bisherige Regelung mit Stichtag 01.08. ist entfallen.